die Kosten übernimmt:
- die SVLFG in Baden-Württemberg
- die SVLFG in Bayern
- die gesetzlichen Krankenkassen
- Sozial- und Jugendamt
- sonstige Beihilfeträger
wenn eine familiäre Notsituation vorliegt und ein Kind unter 12 bwz. 14 Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung und beraten Sie schnell und unbürokratisch.