die Kosten übernimmt:
- die SVLFG für landwirtschaftliche Einsätze
- die gesetzlichen Krankenkassen
- Sozial- und Jugendamt
- sonstige Beihilfeträger
wenn eine familiäre Notsituation vorliegt und ein Kind unter 12 bwz. 14 Jahren oder ein behindertes Kind im Haushalt lebt.
Besuchen Sie uns gerne auf unserer Partnerwebsite unter:
www.familienservice-main-tauber.de
dort finden Sie weitere Informationen.
Wir helfen Ihnen gerne bei der Antragstellung und beraten Sie schnell und unbürokratisch.